Wer wegen der Arbeit den Wohnort wechselt, kann die Kosten von der Steuer absetzen.Ab Februar 2017 erhöht sich die steuerlich absetzbare Umzugspauschale. Für Singles liegt sie dann bei 764 Euro, für Verheiratete bei 1528 Euro.
Wer berufsbedingt umziehen muss, kann die Kosten dafür nicht nur für sich steuerlich geltend machen denn:
Sind Familienmitglieder vom Umzug betroffen – beispielsweise Kinder – können Steuerzahler für diese dann je 337 Euro in ihrer Einkommensteuererklärung als sonstige Umzugskosten geltend machen.
Voraussetzung für die Anrechnung der vollen Pauschale ist, dass der Arbeitnehmer berufsbedingt aus seiner alten Wohnung in eine neue zieht. Sollte er vorher keine eigene Wohnung gehabt haben, etwa weil er noch bei den Eltern wohnt, reduziert sich die Pauschale auf 20 Prozent bei Singles und 30 Prozent bei Verheirateten.